Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) greift ab dem 25. Mai 2018. Auf dieser Seite informieren wir dich über die Grundsätze der Verordnung, über Dr. Planos Maßnahmen und natürlich darüber, worauf du als Hallenbetreiber bzw. Betrieb achten solltest. Wenn du mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschließen möchtest, dann schaue dir bitte die Erklärungen am Ende dieser Seite an. Unsere Datenschutzerklärung findest du hier.
Die Daten sollen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Das Einwilligungs-, Auskunfts- sowie Widerrufsrecht sollen die Transparenz garantieren.
Wir als Unternehmen sind aus der Sicht der DS-GVO ein sogenannter „Auftragsverarbeiter“, da wir im Auftrag eines „Verantwortlichen“ (einer Kletter- oder Boulderhalle oder eines anderen Betriebes) personenbezogene Daten verarbeiten. Für die Erhebung der personenbezogenen Daten und deren Rechtmäßigkeit ist der verantwortliche Betrieb selbst zuständig. Der Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Schichtplanung und die Organisation des Buchungssystems in dem jeweiligen Betrieb. Wir haben bei uns eine Ansprechperson, die wegen allen datenschutzrechtlichen Fragen konsultiert werden kann.
Daten werden für einen festgelegten und eindeutigen Zweck erhoben und dürfen nicht in einer mit diesem Zwecke nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
Die personenbezogenen Daten werden allein zum Zweck der Schichtplanung und der Organisation des Buchungssystems vom verantwortlichen Betrieb erhoben und verarbeitet. Wir selbst erheben keine separaten personenbezogenen Daten. Außerdem verarbeiten wir diese Daten weder für andere Zwecke, noch geben wir sie an Dritte weiter. Dazu gehört ebenso, dass wir Daten unser Kunden nicht untereinander austauschen. Die Kundendaten bleiben strikt getrennt voneinander.
So wenig Daten wie möglich – so viel Daten wie nötig.
Dr. Plano als Auftragsverarbeiter verarbeitet nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Betriebsorganisation notwendig sind. Für uns gilt dabei das Prinzip von „Privacy by Design“. Das bedeutet, dass wir so wenig Daten wie möglich und so viel Daten wie nötig verarbeiten, um erst gar nicht einen Datenkraken entstehen zu lassen. Gleichzeitig sollen so wenige Personen wie möglich und so viele Personen wie nötig Zugriff auf diese personenbezogenen Daten erhalten.
Daten sollen so lange aufbewahrt werden, wie der Zweck der Verarbeitung sowie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten es für notwendig erachten.
Auch hier gilt für uns das Prinzip von „Privacy by Design“. In unserer Softwareentwicklung versuchen wir stets Datenmüll zu vermeiden. So sollen Daten nur so lange aufgehoben werden, wie sie dem Zweck der Verarbeitung dienlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen es vorschreiben. Wir werden regelmäßig unseren Kunden anbieten, ihre alten Daten automatisch löschen zu lassen. Zusätzlich zu dieser regelmäßigen Löschoption können sich die Betriebe an unsere Ansprechperson für Datenschutzfragen wenden, um einen unverzüglichen Löschvorgang zu beauftragen.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss höchste Sicherheit gelten. Vor allem müssen die Daten vor Zugriff unbefugter Personen geschützt sein.
Für eine höchstmögliche Sicherheit der personenbezogenen Daten haben wir folgende Vorkehrungsmaßnahmen getroffen:
Diese Maßnahmen für Datensicherheit optimieren und erweitern wir stetig.
Betroffene haben in Zukunft das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie für die Verarbeitung bereitgestellt haben, in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Mithilfe unserer Exportfunktion können viele relevanten Daten selbstständig heruntergeladen werden. Weitere personenbezogene Daten können auf Anfrage in Form einer elektronischen Datei (Excel-Tabelle) geliefert werden. Auch hier hilft unsere Ansprechperson für Datenschutzfragen weiter.
Euer Betrieb ist hauptverantwortlich in Sachen Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten; schließlich erhebt ihr selbst die Daten von euren Kunden und Mitarbeitenden. Daher solltet ihr prüfen, ob ihr die folgenden von der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Auflagen erfüllen müsst:
Ob ihr diese Auflagen erfüllen müsst, entnehmt ihr den Kriterien in den Kurzpapieren der Datenschutzkonferenz (DSK).
Auf jeden Fall müsst ihr immer Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten einholen – bei euren Kunden und Mitarbeitenden.
Gemäß DS-GVO seid ihr als Hallenbetreiber verantwortlich für die personenbezogenen Daten. Deshalb müsst ihr anhand folgender Fragen überprüfen, ob eure sogenannten Auftragsverarbeiter – z.B. Dr. Plano – angemessen mit den personenbezogenen Daten umgehen:
Um diese Dinge sicherzustellen, solltet ihr mit euren Auftragsverarbeitern einen Vertrag in schriftlicher oder elektronischer Form abschließen.
Du kannst mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ganz einfach online und papierlos abschließen. Bitte befolge diese Schritte:
Eine detaillierte Auflistung unserer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) findest du hier.
Eine detaillierte Auflistung unserer Unterauftragnehmer zur Bereitstellung unserer Dienste findest du hier.
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